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Taxi am Tegernsee -

Allgemeine Geschäftsbedingungen



§ 1 Geltungsbereich
Die folgenden AGB`s gelten ausschließlich zwischen der Firma Alpentaxi - Tegernsee, Mehling & Forster GbR, vertreten durch deren Inhaber Gigi Mehling und Joseph Forster und deren Kunden.
§ 2 Buchung und Reservierung
Eine Buchung kann telefonisch oder per E-Mail erfolgen. Daraufhin erfolgt unsererseits eine verbindliche schriftliche oder telefonische Buchungsbestätigung.
§ 3 Auftragserteilung und Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt durch schriftliche oder mündliche Bestätigung des Auftrages zustande. Die Gesellschaft bestätigt den Auftrag in der Regel innerhalb eines Tages nach Auftragseingang, spätestens jedoch nach 1-7 Tagen. Der Auftraggeber verpflichtet sich uns sämtliche zur Durchführung des Auftrags relevanten Daten wie z.B. Abhol- und Zielort, Datum, Anzahl der Personen, Flugnummer, zu beförderndes Gepäck, evtl. Sperrgerät usw. mitzuteilen. Ergänzungen, Abänderungen und Nebenabreden bedürfen ebenfalls der schriftlichen oder mündlichen Bestätigung. Ein Vertrag kommt auch dadurch zustande, dass die Gesellschaft beauftragte Leistungen tatsächlich erbringt.
§ 4 Fahrpreis
Der in der Buchungsbestätigung angegebene Preis ist verbindlich, Änderungen müssen schriftlich bestätigt werden. Der Preis gilt für eine Abholadresse und die kürzeste Strecke zwischen Abhol- und Zieladresse. Für jede weitere Abholadresse, die nicht auf dem direkten Weg zum Ziel liegt und die Fahrstrecke um maximal 10 Kilometer verlängert, berechnen wir eine Pauschale von 15,00 € Abweichungen über 10 Kilometer sind gesondert zu verrechnen. Pro Person ist ein Gepäckstück (Koffer oder Tasche) im Beförderungsentgelt enthalten. Groß- / Sperrgepäck Große Gepäckstücke (z.B. Surfbrett, Fahrräder, Skiausrüstung, etc.) sind vom Kunden bei der Buchung anzugeben und können gesondert berechnet werden.
§ 5 Vertragsübergang auf Partnerunternehmen
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass der Auftrag, auch kurzfristig, an ein Partnerunternehmen abgegeben werden kann. Dies hat jedoch keine nachteiligen Auswirkungen gegenüber dem Kunden auf den von uns bestätigten Fahrpreis.
§ 6 Abhol- und Wartezeiten
Vereinbarte Abholzeiten sind verbindlich. Änderungen sind schriftlich oder telefonisch anzuzeigen. Bei Nichtanzeigen erlischt unsere Haftungspflicht. Vereinbarte Abfahrtszeiten sind bindend. Zeiten und Fahrten die über die ursprünglich vereinbarte Leistungen hinaus gehen, werden mit einem Zuschlag (Kilometer- oder Zeitabhängig) berechnet. Fahrten, die auf Grund falscher Auskünfte des Fahrgastes erfolgen, berechnen wir mit jeweils einer einfachen Fahrt (Betriebssitz – Abholort). Bei Verspätungen, die auch im Internet nicht absehbar sind, wartet der Fahrer bis zu 30 Minuten bzw. nach vorheriger Absprache. Ab 15 Minuten berechnen wir eine Pauschale von 40,00 € anteilig pro Stunde. Sollte durch die Verspätungen Folgeaufträge betroffen sein, werden diese zuerst bedient.
§ 7 Haftungsausschluss
Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die von der Gesellschaft nicht zu vertreten sind, und die Leistungserbringung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, (hierzu zählen insbesondere Stau, Verkehrsverdichtung, unvorhersehbare Fahrzeugschäden, höhere Gewalt, usw.), berechtigen nicht zu Schadenersatzansprüchen gegenüber unserer Gesellschaft und deren zur Erfüllung bzw. zur Verrichtung der Aufgaben beauftragten Personen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Die Haftung durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln ist bis höchstens auf den 2-fachen vereinbarten Leistungsbereich beschränkt. Personenschäden sind nach dem in der Haftpflichtversicherung des jeweiligen Kraftfahrzeugs der Gesellschaft ausgewiesenen Höchstbetrages pro geschädigter Person versichert. Unvorhersehbare Fahrzeugschäden, höhere Gewalt, selbstverschuldete Unfälle usw. berechtigen die Gesellschaft, die Leistung für die Dauer der Behinderung hinauszuschieben, soweit dies für den Auftraggeber zumutbar ist, oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Sollte ein Fahrziel aufgrund o.a. Behinderungen nicht erreicht werden können, ist der Fahrpreis vom Abholort des Auftraggebers bis zum Ausfallort des Fahrzeuges vom Auftraggeber zu bezahlen. Die Gesellschaft ist jedoch bei Beschaffung eines Ersatzfahrzeuges, soweit möglich behilflich. Die Kosten für die Weiterfahrt vom Unfallort zum Ziel- oder Heimatort haben die Fahrgäste selbst zu tragen und berechtigen auch nicht zu Schadenersatzansprüchen gegenüber der Gesellschaft.
§ 8 Mängelanzeige
Beschwerden bzw. Mängel aus der Beförderungsleistung oder Beschädigung aus dieser, sind vom Kunden sofort oder direkt nach Beendigung des Beförderungsauftrages schriftlich an die Gesellschaft zu melden. Erfolgt keine Meldung in diesem Zeitraum, so gilt die Dienstleistung vertrags- und ordnungsgemäß erbracht.
§ 9 Zahlung / Zahlungsbedingungen
Das Beförderungsentgelt ist sofort nach Beendigung der Beförderung fällig. Eine Zahlung kann bar oder nach Rechnungsstellung erfolgen. Die Zahlung gilt erst dann als erfolgt, sobald die Gesellschaft über den geforderten und in Rechnung gestellten Betrag verfügt. Eine Rechnung kann ab einem Betrag von 150,00 € ausgestellt werden, ist jedoch sofort fällig. Über jeden in bar bezahlten Betrag kann der Kunde auch eine Quittung erhalten. Der aktuelle Mehrwertsteuersatz liegt derzeit bei 7% mit dem Taxi innerhalb des Pflichtfahrgebietes. Außerhalb beträgt der Mehrwertsteuersatz 19%. Gerät der Zahlungspflichtige in Zahlungsverzug, ist die Gesellschaft berechtigt, nach Ablauf der zweiwöchigen Zahlungsfrist Zinsen in Höhe des von Banken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkreditforderungen zu berechnen. Auch hält sich die Gesellschaft vor, bei Zahlungsverzug umgehend die Forderung an ein Inkassobüro weiterzugeben. Falls den Zahlungsverpflichtungen nicht nachgekommen wird oder wenn der Gesellschaft Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen kann die Gesellschaft bei einem erneuten Fahrauftrag die gesamte Restschuld fällig stellen. Ferner ist die Gesellschaft berechtigt, im vorliegenden Falle von sämtlichen Verträgen zurückzutreten. Prinzipiell kann vor Antritt der Fahrt eine Vorauszahlung in Höhe des voraussichtlichen oder vereinbarten Fahrpreises verlangt werden.
§ 10 Leistungen
Die Gesellschaft verpflichtet sich, dem Kunden ein nach der Straßenverkehrs- Zulassungsverordnung (StVZO) entsprechendes, verkehrssicheres, technisch einwandfreies Fahrzeug bereitzustellen. Das Fahrzeug befindet sich bei Fahrtantritt in einem gesäuberten und gereinigten Zustand. Das Fahrzeug ist gemäß den jeweils geltenden Allgemeinen Bedingungen für Kraftfahrtversicherungen versichert. Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, dem Vertragspartner ein anderes als das gemietete Fahrzeug zu Verfügung zu stellen. Die Gesellschaft behält sich vor, die sich aus dem Vertrag ergebenden Rechten und Pflichten auf ein anderes Unternehmen zu übertragen.
§ 11 Pflichten und Haftung des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich, sich bei der Benutzung unseres Fahrzeuges so zu verhalten, dass die Ordnung und Sicherheit des Betriebes, seine eigene Sicherheit, die Sicherheit unseres Fahrers sowie die Sicherheit anderer Personen gewährleistet ist. Der Kunde hat den Anweisungen des Fahrers unbedingt Folge zu leisten. Bei nicht vertragsgemäßem Umgang des Kunden mit dem Fahrzeug, kann ein Vertrag mit sofortiger Wirkung gekündigt werden, ohne dass es hierbei einer separaten Mitteilung bedarf. Der Vergütungsanspruch bleibt dabei für die gesamte vereinbarte Dauer bestehen. Zusätzlich besteht ein Anspruch auf Ersatz des Schadens, der sich aus einem nicht vertragsgemäßem Umgang mit dem zur Verfügung gestellten Fahrzeug ergibt. Der Kunde verpflichtet sich, dass Fahrzeug und dessen Einrichtungen pfleglich zu behandeln. Beschädigungen und abnormale Verschmutzungen, z.B. durch übermäßigen Alkoholgenuss, gehen zu Lasten des Kunden und es werden mindestens 150.- bis 200.- € als Reinigungsgebühr oder die angefallenen Reinigungsgebühren bzw. Reparaturkosten in voller Höhe, fällig. Bei mutwilliger Zerstörung behält sich die Gesellschaft vor, dies strafrechtlich zu verfolgen. Der Verzehr von Speisen, wie z.B. Eis usw. und offene Getränke ohne Verschlussmöglichkeit ist im Fahrzeug nicht erlaubt.
§ 12 Stornierungen
Sollte der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder sollte er ohne Rücktritt die Leistungen der Gesellschaft nicht in Anspruch nehmen, so ist die Gesellschaft berechtigt, gemäß den nachfolgenden Bedingungen Stornogebühren zu erheben. Dies trifft auch dann zu, wenn den Auftraggeber kein Verschulden trifft. Maßgeblich für eine Stornierung ist der Stornierungseingang, wobei die Stornierung in Schriftform zu erfolgen hat. Wird die verabredete Leistung ohne schriftliche Stornierung, bzw. Rücktrittserklärung, nicht in Anspruch genommen, so hat der Auftraggeber den vereinbarten Preis zu 100% ohne Abzüge zu zahlen. Sollte der Kunde trotz der Aufforderung zur Vorauskasse den geforderten Betrag nicht fristgerecht bezahlen, und deshalb der Auftrag nicht zur Ausführung gelangen, ist die Gesellschaft ebenfalls berechtigt dem Kunden den vollen Rechnungsbetrag in Rechnung zu stellen. Stornogebühren und Verdienstausfall:
Bei Stornierung vor Beginn der Auftragsdurchführung : 1 bis 48 Std. vor Antritt der Fahrt 50% des vereinbarten Betrages sofort fällig. Bei zusammenhängenden mehrtägigen Aufträgen werden gesonderte Stornierungsbedingungen mit dem Auftraggeber vereinbart.
§ 13 Speicherung persönlicher Daten
Bei Auftragserteilung erklärt sich der Kunde mit der Speicherung seiner zur Auftragsabwicklung nötigen, persönlichen Daten einverstanden. Kundendaten werden streng vertraulich behandelt.
§ 14 Erfüllungsort
Für diese Geschäftsbeziehungen und alle Rechtsbeziehungen zwischen der Gesellschaft und deren Vertragspartner gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Hat der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedsstaat, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Betriebssitz der Gesellschaft. Handelt es sich bei Vertragspartner um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand das für den Betriebssitz von der Gesellschaft zuständigen Gericht, wobei die Gesellschaft auch berechtigt ist, Vertragspartner an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. AGB - Änderungen / Salvatorische Klausel
Der Gesellschafter behält sich vor, die AGB jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern und den Bedürfnissen des Marktes anzupassen. Die Bekanntgabe von Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen erfolgt durch die Bereitstellung auf den Seiten von www.fahrservice- reiss.de. Sofern eine Bestimmung dieser AGB unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt auch für eventuelle Regelungslücken. Stand 15.03.2020
 
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